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Mehrwertsteuer

Lieber Partner 

überraschend hat die Regierungskoalition im Rahmen eines Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets am 03.06.2020 verkündet, den Umsatzsteuersatz vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abzusenken.  

Das Gesetz wurde am 30.06.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 01.07.22020 in Kraft getreten. Diese Maßnahme führt zu einigen Änderungen. Wir informieren Sie hiermit, welche Auswirkungen sich (1.) in der Abrechnung mit Ihren Besuchern und (2.) mit TicketPAY ergeben.  

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine steuerliche Beratung erteilen und auch hierzu nicht beraten. Etwaige Hinweise sind nur im Zusammenhang mit unserer ausdrücklichen Empfehlung zur Überprüfung der steuerlichen Sachverhalte und Folgen zu verstehen.  

 

1. Auswirkungen der Anpassung der Umsatzsteuer mit Ihren Besuchern

Wir ändern für Veranstaltungen in Deutschland, die zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 stattfinden, die eingestellten Umsatzsteuersätze bei Tickets bzw. Artikeln sowie den Kundenticketgebühren wie folgt ab:  

  • Wenn Sie bei den Umsatzsteuereinstellungen der Tickets bzw. Artikel einen Umsatzsteuersatz von 19% bzw. 7% angegeben haben, ändern wir diese Einstellung im Laufe des 01.07.2020 auf 16% bzw. 5% ab. 
    Wichtig: Wir ändern nicht den Brutto-Ticketpreis! Wenn Sie die Senkung der Umsatzsteuer an Ihre Kunden weitergeben möchten, müssen Sie dies manuell vornehmen.  
  • Sofern Sie Kundenticketgebühren erheben, sind diese inkl. Umsatzsteuer eingestellt. Wir berechnen ab dem 01.07.2020 diese Gebühren mit dem reduzierten Steuersatz neu (also 16% statt 19% sowie 5% statt 7%). 
    Beispiel: Ihr Kunde zahlt für ein Ticket derzeit z.B. eine Kundenticketgebühr in Höhe von 5,00 EUR inkl. 19% USt. Zum 01.07. berechnen wir diesen Betrag nunmehr mit 16%. Die Gebühr beträgt sodann nur noch 4,87 EUR. Möchten Sie nach wie vor 5,00 EUR von Ihrem Kunden erhalten, müssen Sie die Gebühr ab dem 01.07.2020 (nachdem wir die Änderungen durchführten) manuell abändern!  

Sofern Sie die automatische Rechnungserstellung aktiviert haben, weisen wir für Veranstaltungen in Deutschland, die zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 stattfinden, ab dem 01.07.2020 ebenfalls den jeweils neuen, reduzierten Umsatzsteuersatz aus.  

Wichtig: Eventuell notwendige Änderungen, die sich für Bestellungen ergeben, die bereits vor dem 01.07.2020 stattgefunden haben, müssen Sie selbst vornehmen. Am besten tauschen Sie sich hierzu mit Ihrem Steuerberater aus.  

Wenn Sie mit den von uns geplanten Änderungen zum 01.07.2020 nicht einverstanden sind, müssen Sie wie folgt vorgehen:  

  • Sie stoppen, bevor wir im Laufe des 01.07.2020 die Änderungen vornehmen, den Verkauf Ihrer Veranstaltung  
  • Nachdem wir die Anpassungen vorgenommen haben, ändern Sie unsere Änderungen nach Ihren Wünschen wieder ab.  
  • Sie starten im Anschluss wieder den Verkauf.  

 

2. Auswirkungen der Anpassung der Umsatzsteuer mit TicketPAY 

Wir werden selbstverständlich die von uns erbrachten Leistungen im Zeitraum 01.07.2020 bis einschließlich 31.12.2020 nur zzgl. 16% (statt 19%) Umsatzsteuer berechnen.  

Zudem möchten wir folgende Änderung zum 01.07.2020 bekanntgeben. Beginnend mit dem Abrechnungsmonat Juni 2020 werden wir über unsere Leistungen monatliche Rechnungen stellen.  

Weitere Details finden Sie auf folgender Informationsseite.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung. Bitte denken Sie aber daran, dass – auch wenn wir Sie gerne bestmöglich unterstützen möchten – wir keine Hilfeleistung in steuerlichen Fragen erbringen können und dürfen.